Die Privatwohnung des AfD-Politikers und Rechtsanwalts Dubravko Mandic in Freiburg wurde am 13. Oktober 2016 auf richterlichen Beschluss durchsucht.
Mandic hatte bei Facebook eine regierungskritische Fotomontage gepostet. Polizeibeamte drangen in seine Wohnung ein und beschlagnahmten sämtliche Computer und Festplatten.
Nun hat die nächsthöhere Instanz, die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe seiner Beschwerde stattgegeben und in der Beschlussbegründung festgestellt, dass die in Mandics Privatwohnung durchgeführte Durchsuchung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war.