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MdL Räpple erstattete im Fall Mandic Anzeige und wird eine aktuelle Debatte im Landtag beantragen

Die Privatwohnung des AfD-Politikers und Rechtsanwalts Dubravko Mandic in Freiburg wurde am 13. Oktober 2016 auf richterlichen Beschluss durchsucht.

Mandic hatte bei Facebook eine regierungskritische Fotomontage gepostet. Polizeibeamte drangen in seine Wohnung ein und beschlagnahmten sämtliche Computer und Festplatten.

Nun hat die nächsthöhere Instanz, die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe seiner Beschwerde stattgegeben und in der Beschlussbegründung festgestellt, dass die in Mandics Privatwohnung durchgeführte Durchsuchung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war.

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Die Privatwohnung von AfD-Parteikollege und Rechtsanwalt Dubravko Mandic in Freiburg durchsucht

Nachdem Mandic bei Facebook eine regierungskritische Fotomontage gepostet hatte, drangen die Beamten in seine Wohnung ein und beschlagnahmten sämtliche Computer und Festplatten!

Nun hat die nächsthöhere Instanz diese Hausdurchsuchung nach einigem Streit endlich als Unrecht beurteilt.

Wie weit ist es schon gekommen in unserem Land?

Ich versichere euch: Diese regierungsnahen Gesinnungsjuristen werden wir so nicht weitermachen lassen. Ich werde im Landtag eine „Aktuelle Debatte“ dazu anstoßen.

• Gesinnungsjustiz durch mangelnde Gewaltenteilung in BW?
• Ist der Rechtsstaat durch Grün-Schwarz in Gefahr?

Darüber hinaus werde ich Strafanzeigen gegen die Richterin Horn-Scholz vom Amtsgericht Karlsruhe erstatten. Wegen offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Hausdurchsuchungen, wie in diesem Fall, kann jederzeit von jedem Bürger bei jedem Polizeiposten bzw. auch online ein Strafantrag gestellt werden.

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