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Deutschland ist kein Rechtsstaat!

Stefan Räpple, der Ortenauer AfD-Landtagsabgeordnete, hatte im Frühjahr zwei Klagen gegen die Erhöhung der Kostenpauschalen für Abgeordnete beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Einmal als normaler Bürger, und ein weiteres Mal in seiner Funktion als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Beide wurden als „unzulässig“ abgewiesen.

Räpple kommentiert diese Entscheidung so: „Da nahezu alle Verfassungsbeschwerden von normalen Bürgern ohne Begründung abgewiesen werden, eignete sich meine mehr als berechtigte Verfassungsklage dazu, endgültig zu beweisen, dass Abgeordnete als Organe der Verfassung in unserem Verwaltungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland ebenfalls keine Rechte haben.“

Klagen ohne Begründung als „unzulässig“ abgewiesen

Räpples Anwälte machten im Schriftsatz eklatante Formfehler in der Gesetzgebung geltend und bemängelten die öffentliche Transparenz im Gesetzgebungsverfahren. Räpple erfuhr großen Zuspruch aus der Bevölkerung, dem „Schein-Souverän“, und aus den unterschiedlichsten politischen Strömungen. Medial fand das Thema großes Echo mit Bezug auf die „Selbstbedienung der Parteien im Parlament“.

Die Verfassungsrichter lehnten die Klage ohne Begründung zur Sache ab. Zuerst wurde am 3. Mai 2017 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Bürgers Stefan Räpple als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschluss in der Hauptsache, der Organklage, erfolgte nun am 26. September 2017, zwei Tage nach der Bundestagswahl. Das Fazit der beiden Beschlüsse bedeute, so Räpple, dass „der Bürger kein Recht hat, gegen die Selbstbereicherung der Abgeordneten zu klagen, und nicht einmal einem Abgeordneten wird dieses Recht zugestanden“. Das System schotte sich ab – das sei öffentliche Veruntreuung von Steuermitteln. Dass die Entscheidung erst nach der Wahl getroffen wurde, habe mehr als nur ein „Gschmäckle“. 

Gesetzesänderungen zur Erleichterung von Volksabstimmungen nötig

Räpple vermutet, dass es sich einzig um eine politische Entscheidung, eine Verbeugung gegenüber dem Landtag handelt. Die Richter am Verfassungsgerichtshof in Stuttgart würden, wenn sie denn auch weiterhin Verfassungsrichter bleiben wollen, bestimmt nicht gegen die Landtagsabgeordneten oder gegen die Regierung entscheiden, von der sie eingesetzt wurden. Räpple: „Ich sehe in diesem ‚Gesinnungsbeschluss‘ im Hinblick auf die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land ein eklatantes Problem und fordere die tatsächliche Einführung der Gewaltenteilung.“ Richter sollten seiner Meinung nach künftig per Akzeptanzwahlverfahren direkt vom Volk gewählt werden.

„Außerdem“, so der Abgeordnete weiter, „brauchen wir Volksabstimmungsquoren, die auch realistisch und erfüllbar sind, damit es überhaupt erst Volksabstimmungen geben kann.“ Die hohen Hürden, die nach der aktuellen Gesetzeslage Volksabstimmungen entgegenstehen, „zeigen den Bürgern glasklar, dass die verfassten demokratischen Grundsätze nicht eingehalten werden und das Verfassungsgericht diesen Zustand nicht ändern will, kann oder darf“.