In der heutigen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Ausschusses für Finanzen wurden die Ausgaben des zuständigen Ministeriums für den baden-württembergischen Hochschulbetrieb debattiert.
Unter dem wohlklingenden Begriff der „Gleichstellung“, der nach Auffassung der AfD-Fraktion im Landtag mit Gleichberechtigung rein gar nichts zu tun hat, versuchen die Grünen eine gezielte Bevorzugung von Frauen an den Universitäten durchzusetzen.
Dies hat zur Folge, dass an vielen Hochschulen in Baden-Württemberg Professorinnen mit geringerer Kompetenz einem männlichen Kollegen mit besserer Qualifikation vorgezogen werden.
Diese leistungs- und männerfeindliche Gleichstellungspolitik ist grundgesetzwidrig. So heißt es in Artikel 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] bevorzugt werden“.
Der Kehler Landtagsabgeordnete Stefan Räpple stellt fest: „Die Grünen müssen sich fragen lassen, ob sie sich mit derart männerverachtenden Quotenregelungen noch auf dem Boden der Verfassung bewegen.“
Die AfD setzt sich für wahre Chancengleichheit und gegen eine quotenbedingte Ergebnisgleichheit ein.
Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag fordert die komplette Streichung der dafür vorgesehenen und in ihren Augen völlig unnütz angesetzten 4,1 Mio Euro im Landeshaushalt, die Jahr für Jahr gegen die Gleichberechtigung der Männer eingesetzt werden.