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Stefan Räpple MdL fordert Handyverbot an deutschen Schulen

In Frankreichs Schulen gilt in Kürze ein Handyverbot – per Gesetz von der Nationalver-sammlung verordnet. Es betrifft Kinder und Schüler im Alter von drei bis 15 Jahren. Stefan Räpple, Abgeordneter der AfD im Landtag von Baden-Württemberg und wissenschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion, kommentierte dazu schon vor Wochen im Staatsanzeiger: „Selbstverständlich muss der Gebrauch von Handys und Smartphones in den Schulen verboten sein. Die Kinder spielen in ihrer Freizeit schon genügend an ihren Geräten. Da sollte zumindest die Schule ein Ort der ‚analogen Kom-munikation‘ sein. Der direkte soziale und verbale Austausch untereinander wird durch WhatsApp und Co. stark reduziert. Sowohl sprachliche als auch rhetorische Fähigkeiten verkümmern. Die Schüler sollen überdies ihre jungen Gehirne aktivieren, sich selbst ausprobieren und Problemlösestrategien aus sich heraus entwickeln auch ohne ‚Dr. Google‘.“

Schule soll Ort der „analogen Kommunikation“ sein

Der französische Bildungsminister Jean-Michel Blanquer begründete das nun in Kraft tretende Gesetz unter anderem mit einer besseren Konzentrationsfähigkeit der Schüler. „So können sich die jungen Menschen wieder besser konzentrieren, sie spielen wieder auf dem Schulhof, anstatt Videos zu gu-cken.“ Stefan Räpple MdL fordert die Bildungsministerin Eisenmann auf, ein Handyverbot an Schulen in Baden-Württemberg zu erlassen.

 

Stefan Räpple MdL: Justizvollzugsanstalten im Land am Limit

Stuttgart. Der Kehler AfD-Abgeordnete Stefan Räpple nutzte die Parlamentsferien, um sich als Strafvollzugsbeauftragter seiner Fraktion vor Ort einen Eindruck über die Situation im Justizvollzug zu verschaffen. Er besuchte am Montag die JVA Offenburg und ließ sich von deren Leiter Hans-Peter Wurdak und Joachim Stein, dem Vollzugsdienstleiter und unmittelbaren Dienstvorgesetzten aller uniformierten Bediensteten der JVA, ausführlich informieren und bei einem gemeinsamen Rundgang weitere vertiefende Details erläutern.

Zu viele Häftlinge – zu wenig Personal

Räpple stellte fest: „Das neueste aller Gefängnisse in Baden-Württemberg macht auf den ersten Blick einen sehr guten Eindruck. Der wird dann aber getrübt, wenn man sich mit den Details hinter der zweckmäßigen und dennoch ansprechenden Fassade befasst. Man arbeitet in Offenburg, wie auch den anderen JVAs im Land, seit Jahren am Limit – sowohl was die Belegung, als auch die Personalausstattung angeht.“

Räpple: EU-Personenfreizügigkeit ist Bandenfreizügigkeit.

Seit Beginn der Flüchtlingskrise gehen die Belegungszahlen kontinuierlich nach oben. Man spricht von einem Zuwachs von rund 10 Prozent mehr Inhaftierten. „Dieser Zuwachs an importierter Kriminalität aus den nordafrikanischen Staaten wäre meiner Meinung nach bei Kündigung des Schengen-Abkommens und konsequenten Grenzkontrollen auch an den Außengrenzen zu vermeiden gewesen“, sagte Räpple. „Um einen weiteren Anstieg zu verhindern, sollte Deutschland sich konsequent für den Schutz seiner eigenen Grenzen entscheiden. Nur so kann auch die Bandenkriminalität aus den ehemaligen Ostblockstaaten eingedämmt werden. Diese nutzen die Personenfreizügigkeit und EU-Reisefreiheit für ihre kriminellen Machenschaften“, fügte Räpple an und erkennt: „Gerade dies verursacht einen Anstieg der Kriminalität und damit einhergehend weitere Engpässe im Vollzug.“

Nachverdichtung in den Haftanstalten

Anstatt der projektierten 440 Gefangenen in Offenburg wird nun über eine „Nachverdichtung“ auf gut 540 Gefangene aufgestockt. Das geschieht durch Montage zusätzlicher Etagenbetten in einem Teil der Haftzellen, die eine Größe von neun Quadratmetern haben. Für einen zweiten Schrank reicht der Platz schon nicht mehr aus, sodass sich zwei Gefangene einen Schrank teilen müssen. Alleine zirka 100 Plätze sind in Offenburg für Untersuchungshäftlinge vorgesehen. U-Haft wird meist wegen erhöhter Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und um mögliche Absprachen vor dem Prozess zu verhindern richterlich angeordnet. Rund 60 Insassen befinden sich im Bereich der Sozialtherapie, der ebenso eine höhere Personalkapazität bindet.

Neubau in Rottweil frühestens 2025

Man hat zu viele Gefangene auf zu wenigen Haftplätzen. Besonders bei der Personalausstattung kommt der Mangel zum Vorschein. Gerade einmal eine Handvoll mehr Planstellen für steigende und personalintensive Betreuung wurden zugestanden. Diese Stellen wiederum sind wegen Nachwuchsmangel und leergefegtem Arbeitsmarkt kaum zu besetzen. Die große Hoffnung für eine zumindest langfristig Erleichterungen in Sachen Überbelegung beruht auf dem geplanten Gefängnisneubau in Rottweil und gegebenenfalls weiteren Projekte. Allerdings wurde erst vor einigen Wochen der Architekten-Wettbewerb entschieden, so dass die Eröffnung bis 2025 stattfinden könnte.
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Gut, hoffen wir mal. Es soll ja kein Flugplatz werden…

/ggK

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, dem Demokratiestärkungsgesetz

Im Februar war ich gemeinsam mit der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, auf Delegationsreise in der Schweiz.
Bei der heutigen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, dem Demokratiestärkungsgesetz, hatte ich dann doch Fragen an sie zu richten.

Seht und hört selbst:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD: Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
(Demokratiestärkungsgesetz). Drucksache: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3484_D.pdf

Weitere Infos zur Delegationsreise auch hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/staatsraetin-erler-auf-delegationsreise-in-der-schweiz/ 

Rundfunkgebühren abschaffen – Gewaltenteilung einführen

Stuttgart. Im Zusammenhang mit den aktuellen Verhandlungen und Beratungen des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Frage des Rundfunkbeitrages erneuert der Kehler AfD-Abgeordnete Stefan Räpple seine Forderung nach mehr direkter Demokratie. Räpple setzt sich schon seit geraumer Zeit für die sofortige Abschaffung des ungerechten Zwangsbeitragssystems ein.

Korrupte Verfassungsgerichte

Er ist jedoch, was den Ausgang in Karlsruhe angeht, eher skeptisch und kommentierte dazu auf seinem Facebook-Profil: „Die Hoffnung auf eine Entscheidung für die Beseitigung der Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch das Verfassungsgericht ist nicht realistisch. Wer glaubt, dass die Verfassungsrichter irgendetwas gegen die Regierungsparteien beschließen würden, der täuscht sich. Die haben bekanntermaßen die Mehrheit im Parlament und die Verfassungsrichter – meist mit Parteibuch – werden in Hinterzimmern ausgekungelt und durch die einfache Mehrheit mit Fraktionszwang durchs Parlament bestimmt und eingesetzt.

Räpple bemängelte schon des öfteren, dass er in Deutschland ein Problem mit der Gewaltenteilung sieht und erklärt das seinen Facebook-Freunden auf die ihm eigene, einfache und verständliche Art: „Stellen Sie sich mal vor, ein Verfassungsrichter würde die ‚GEZ‘ kippen, wie lange wäre der noch Verfassungsrichter?“

Mehr direkte Demokratie

Er bekräftigte erneut, dass die Bürger echte Veränderungen nur auf der Straße erreichen können, indem sie Volksabstimmungen in den Ländern erzwingen, die letztlich zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge führen und macht sich auch in dieser Angelegenheit für mehr direkte Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz stark.

AfD-Fraktion verteilt Ausschussaufgaben neu Räpple wird Sprecher für mehrere Bereiche

Hohenstein: Anlässlich der seit Montag stattfindenden
dreitägigen Klausurtagung der AfD-Landtagsfraktion auf der
Schwäbischen Alb galt es, nach den personellen Veränderungen
der letzten Wochen, die Aufgaben in Ausschüssen und
Arbeitskreisen teilweise neu zu organisieren. Ex-Fraktionschef
und AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen ging Ende
November als Nachrücker für Beatrix von Storch ins
Europaparlament nach Brüssel; Dr. Heinrich Fiechtner der sich
erfolglos um dessen Nachfolge bewarb, trat nach der herben
fraktionsinternen Wahlniederlage und anhaltenden Differenzen
aus Fraktion und Partei aus. Continue reading AfD-Fraktion verteilt Ausschussaufgaben neu Räpple wird Sprecher für mehrere Bereiche

Räpple sieht in Infrastrukturprojekten eine der Hauptaufgaben des Staates.

Im Panoramasaal des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart wurden heute (22.11.2017 – 10 Uhr) die Breitbandförderbescheide für Städte und Gemeinden im Land übergeben.

Aus den Händen des Ministerialdirektors Julian Würtemberger, vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, der in Vertretung für den Minister Thomas Strobl, die Urkunden überreichte, erhielt der Kehler Oberbürgermeister Toni Vetrano im Beisein des Kehler Landtagsabgeordneten Stefan Räpple den Mitfinanzierungsbescheid des Landes über 562.706 Euro.

Weitere Mittel kommen vom Bund. Ein Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über 1,4 Millionen Euro ging bereits im August im Kehler Rathaus ein. Damit fliessen fast zwei Millionen Euro nach Kehl. Damit können im Stadtgebiet bestehenden Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen werden.

Stefan Räpple (AfD) sieht in Infrastrukurprojekten, wie auch dem Breitbandausbau, eine der Hauptaufgaben des Staates. „Da kommt jeder Cent direkt beim Bürger an“.

Er forderte in diesem Zusammenhang: „Der Breitbandausbau darf nicht auf private Unternehmen abgewälzt werden. Sonst warten die Bürger im Schwarzwald noch bis zum St. Nimmerleinstag auf schnelles Internet.“

von links nach rechts: der Kehler OB Toni Vetrano, Ministerialdirektor Julian Würtenberger, MdL Stefan Räpple

Gebetsraum im Landtag für 215.000 Euro – „Raum der Stille“ im Landtag ist Steuergeldverschwendung

Im Landtag traf sich am Vormittag das mit 25 Teilnehmern breitest zusammengestellte Gremium zur Ausgestaltung eines „Raums der Stille“.

Der Ortenauer AfD-Abgeordnete Stefan Räpple kommentierte nach der Gremiensitzung: „Dieser, für ein Parlament nicht notwendige Raum, soll den Steuerzahler unerklärbare 215.000 Euro kosten! Dabei steht der Raum bereits im Rohbau fertig zur Verfügung. Es geht also lediglich um die Kosten für den Innenausbau eines einzigen Zimmers. Von diesem Geld könnte ein Bürger fast schon ein ganzes Einfamilienhaus mit doppelter Quadratmeterzahl bauen.“

Im Zuge des Landtagsumbaus blieb ein Raum mit 60 qm „übrig“. Man kam auf die Idee einen interkonfessionellen Gebetsraum für die Abgeordneten zu schaffen. Das Präsidium des Landtags hat dies so beschlossen. Eine Maßgabe war, „bei der künstlerischen Ausgestaltung alle Himmelsrichtungen“ zu berücksichtigen.

Eine Vielzahl von Künstlern wurden um Vorschläge gebeten. Von den 15 Ideen in der engeren Wahl kamen nun drei in die Endausscheidung. Eine Künstlerin zog ihren Entwurf zurück.

Bei seiner Vorstellung in dem grossen Gremium stellte sich Räpple vor und sagte: „Ich bin als Vertreter des Volkes hier. Ich halte dieses Projekt für eine eklatante Steuergeldverschwendung. Sollte es so sein, dass dieser Raum wirklich realisiert wird, werde ich die Steuerzahler darüber informieren“.

„Wäre es das private Geld der Politiker, hätten sie diesen Raum nie eingerichtet“ entrüstet sich Räpple und fügte an: „Ich verurteile diese skandalöse Steuergeldverschwendung, insbesondere die Bezahlung der horrenden Honorare von 35.000 Euro für den künstlerischen Entwurf.“

Eine Künstlerin hat sogar einen Kompass im Boden berücksichtigt, damit klar ersichtlich die Richtung nach Mekka abgelesen werden kann. Wenn man die grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche berücksichtigen würde, wäre dieser nicht öffentlich zugängliche Raum ein Ding der Entbehrlichkeit. Diverse Kirchen und die nächste Moschee sind in unmittelbarer Nähe des Landtages vorhanden.

Das Parlament ist ein Platz der Debatte und des Streitgespräches und nicht des Gebets oder der Wellness. Jede Fraktion hat bereits heute einen Rückzugsraum, der zum kurzzeitigen Krafttanken dient. Es bedarf nicht eines weiteren Raumes. Schon gar nicht für 215.000 Euro der hart erarbeiteten Steuergelder.

Deutschland ist kein Rechtsstaat!

Stefan Räpple, der Ortenauer AfD-Landtagsabgeordnete, hatte im Frühjahr zwei Klagen gegen die Erhöhung der Kostenpauschalen für Abgeordnete beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Einmal als normaler Bürger, und ein weiteres Mal in seiner Funktion als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Beide wurden als „unzulässig“ abgewiesen.

Räpple kommentiert diese Entscheidung so: „Da nahezu alle Verfassungsbeschwerden von normalen Bürgern ohne Begründung abgewiesen werden, eignete sich meine mehr als berechtigte Verfassungsklage dazu, endgültig zu beweisen, dass Abgeordnete als Organe der Verfassung in unserem Verwaltungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland ebenfalls keine Rechte haben.“

Klagen ohne Begründung als „unzulässig“ abgewiesen

Räpples Anwälte machten im Schriftsatz eklatante Formfehler in der Gesetzgebung geltend und bemängelten die öffentliche Transparenz im Gesetzgebungsverfahren. Räpple erfuhr großen Zuspruch aus der Bevölkerung, dem „Schein-Souverän“, und aus den unterschiedlichsten politischen Strömungen. Medial fand das Thema großes Echo mit Bezug auf die „Selbstbedienung der Parteien im Parlament“.

Die Verfassungsrichter lehnten die Klage ohne Begründung zur Sache ab. Zuerst wurde am 3. Mai 2017 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Bürgers Stefan Räpple als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschluss in der Hauptsache, der Organklage, erfolgte nun am 26. September 2017, zwei Tage nach der Bundestagswahl. Das Fazit der beiden Beschlüsse bedeute, so Räpple, dass „der Bürger kein Recht hat, gegen die Selbstbereicherung der Abgeordneten zu klagen, und nicht einmal einem Abgeordneten wird dieses Recht zugestanden“. Das System schotte sich ab – das sei öffentliche Veruntreuung von Steuermitteln. Dass die Entscheidung erst nach der Wahl getroffen wurde, habe mehr als nur ein „Gschmäckle“. 

Gesetzesänderungen zur Erleichterung von Volksabstimmungen nötig

Räpple vermutet, dass es sich einzig um eine politische Entscheidung, eine Verbeugung gegenüber dem Landtag handelt. Die Richter am Verfassungsgerichtshof in Stuttgart würden, wenn sie denn auch weiterhin Verfassungsrichter bleiben wollen, bestimmt nicht gegen die Landtagsabgeordneten oder gegen die Regierung entscheiden, von der sie eingesetzt wurden. Räpple: „Ich sehe in diesem ‚Gesinnungsbeschluss‘ im Hinblick auf die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land ein eklatantes Problem und fordere die tatsächliche Einführung der Gewaltenteilung.“ Richter sollten seiner Meinung nach künftig per Akzeptanzwahlverfahren direkt vom Volk gewählt werden.

„Außerdem“, so der Abgeordnete weiter, „brauchen wir Volksabstimmungsquoren, die auch realistisch und erfüllbar sind, damit es überhaupt erst Volksabstimmungen geben kann.“ Die hohen Hürden, die nach der aktuellen Gesetzeslage Volksabstimmungen entgegenstehen, „zeigen den Bürgern glasklar, dass die verfassten demokratischen Grundsätze nicht eingehalten werden und das Verfassungsgericht diesen Zustand nicht ändern will, kann oder darf“.