MdL Räpple erstattete im Fall Mandic Anzeige und wird eine aktuelle Debatte im Landtag beantragen

Die Privatwohnung des AfD-Politikers und Rechtsanwalts Dubravko Mandic in Freiburg wurde am 13. Oktober 2016 auf richterlichen Beschluss durchsucht.

Mandic hatte bei Facebook eine regierungskritische Fotomontage gepostet. Polizeibeamte drangen in seine Wohnung ein und beschlagnahmten sämtliche Computer und Festplatten.

Nun hat die nächsthöhere Instanz, die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe seiner Beschwerde stattgegeben und in der Beschlussbegründung festgestellt, dass die in Mandics Privatwohnung durchgeführte Durchsuchung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war.

Der Kehler Abgeordnete Stefan Räpple stellt im Zusammenhang mit dieser neuen Qualität staatlicher Repressionen gegen Regierungskritiker die Frage: „Wie weit ist es schon gekommen?“ Er merkte dazu an, dass man regierungsnahe Gesinnungsjuristen so nicht weitermachen lassen will. Er will im Landtag eine „Aktuelle Debatte“ dazu anstoßen und fragen, ob es durch mangelnde Gewaltenteilung in Baden-Württemberg eine „Gesinnungsjustiz“ gibt und ob der Rechtsstaat durch Grün-Schwarz in Gefahr ist.

Darüber hinaus hat er gegen die Richterin Horn-Scholz vom Amtsgericht Karlsruhe Anzeige wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch erstattet. Rechtsmissbräuchliche und unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen dürfen nicht zum neuen Standard in der Einschüchterung der politisch Andersdenkenden werden.

(TR/G)

 

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