MdL Räpple klagt vor dem Verfassungsgericht gegen Selbstbereicherung der Abgeordneten im Landtag

Im Februar 2017 haben sich die Abgeordneten der Grünen, CDU, SPD und FDP im Landtag von Baden-Württemberg im Schweinsgalopp die steuerfreien „Kostenpauschalen“ für jeden Abgeordneten von monatlich 1.548 Euro auf 2.160 Euro erhöht. Auch das individuelle Mitarbeiterbudget wurde von 5.409 auf 10.438 Euro monatlich annähernd verdoppelt.

Zu diesem Zeitpunkt stand die Wahl zum Bundespräsidenten im Mittelpunkt des medialen Interesses. So musste man nicht mit grossem öffentlichen Aufsehen rechnen, wenn man sich gerade wieder einmal selbst bereichert.

Der Landtag peitschte das Gesetz gegen die Stimmen der gesamten AfD-Fraktion unter Aushebelung sämtlicher Regeln der Geschäftsordnung durch. Eine öffentliche Debatte zu diesen Erhöhungen fand nicht statt. Dies wurde nach Räpples Auffassung verfassungswidrig an der Öffentlichkeit vorbei verabschiedet. Eine Unverschämtheit gegenüber dem Wähler. Einzig das Gesetz zur Neuregelung zur Altersversorgung wurde kurz behandelt und nach Protesten schon wenige Tage später wieder ausgesetzt. Nicht jedoch die anderen steuerfreien Einkommensverbesserungen.

Der Kehler AfD-Abgeordnete Stefan Räpple klagt nun gegen die nicht zurückgenommenen Erhöhungen: „Wir von der AfD haben gegen diese Abgeordnetenbereicherung gestimmt, da sie im Eilverfahren am Bürger und Steuerzahler vorbei entschieden wurde. Jetzt ist es nur konsequent, wenn die AfD dafür sorgt, diese Dreistigkeit der Abgeordneten im baden-württembergischen Selbstbedienungslandtag vom Verfassungsgerichtshof beurteilen zu lassen.“

Die so genannte Kostenpauschale soll offiziell der Arbeit im Wahlkreis und am Landtag dienen. Sie ist aber in Wahrheit nichts anderes als ein steuerfreies Zusatzeinkommen des einzelnen Abgeordneten, da keinerlei Nachweise über deren Verwendung zu erbringen sind. Ob das Geld beispielsweise für Informationsveranstaltungen im Wahlkreis, oder für andere Zwecke Verwendung findet, wird nicht geprüft.

Bei der nun auf einen Schlag auf über 10.000 Euro verdoppelten Mitarbeiterpauschale ist zu befürchten, dass mit ihr reine Versorgungsposten für Parteisoldaten geschaffen werden. Räpple bekräftigte: „Das alte Abgeordnetengesetz war völlig ausreichend. Es bedarf weder einer Änderung, schon gar keiner Erhöhung. Bisher habe ich für mein ausgezeichnetes Mitarbeiterteam nicht einmal das alte Budget in voller Höhe in Anspruch genommen.“

 

One thought on “MdL Räpple klagt vor dem Verfassungsgericht gegen Selbstbereicherung der Abgeordneten im Landtag

  1. Richtig so ! Gegen Selbstbedienungsmentalität, vor allem bei Abgeordneten, die im Landestag, Bundestag oder EU-Parlament, durch Abwesenheit glänzen !

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