Millionenausgaben für südbadische Flüchtlingsheime nicht transparent

Der Kehler Abgeordnete Stefan Räpple (AfD) erhielt vergangene Woche Antwort auf seine Kleine Anfrage vom 10. April 2017. Er hatte die Landesregierung um Auskunft über die Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Ortenaukreis sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut ersucht.
Die detaillierte Aufstellung der Flüchtlingsunterkünfte für die genannten Kreise umfasst insgesamt 88 Einrichtungen an 55 Standorten.
Alleine die 50 Flüchtlingsheime in der Ortenau verfügten zum Jahresende 2015 über eine Kapazität von 4.513 Flüchtlingen und waren mit 3.527 Personen belegt. Der Höchststand wurde im Mai 2016 mit der Kapazität von 5.771 Plätzen erreicht. Beherbergt waren da knapp 4.000 Menschen. Räpple resümiert: „Im Schnitt werden 30% Überkapazitäten vorgehalten – auch das kostet immer das Geld des Bürgers, des Steuerzahlers im Land.“
In den 18 Unterbringungsmöglichkeiten des Landkreises Waldshut waren 1534 Flüchtlinge untergebracht. In Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald waren es bei eine Kapazität von knapp 2.000 Betten 1.703 Personen. Auch dort stiegen die Zahlen im Laufe des Jahres 2016 – bei auf über 2.700 Plätze aufgestockten Kapazitäten – auf bis zu 2.251 zu uns gekommene Menschen an.

Die aktuellen Belegungszahlen für das Frühjahr 2017 liegen im Vergleich zum Jahresschnitt 2015/2016 nur unwesentlich niedriger. Ein erneuter und dramatischer Anstieg ist für diesen Sommer definitiv zu erwarten, wenn man die aktuellen Berichte aus dem Mittelmeer als Gradmesser mit einbezieht.
Alleine für die Renovierung bzw. den Erwerb der für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien sind dem Ortenaukreis Kosten für das Jahr 2015 in Höhe von knapp 3 Mio. Euro entstanden. Hinzu kommt die im Jahr 2015 aufgeführten Kosten für die Anmietung. Nur für die vom Ortenaukreis für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien beläuft sich die Kaltmiete auf annähernd 1,8 Mio. Euro für das Gesamtjahr. Dieser Betrag wird auch in 2016 und 2017 so anfallen. Räpple fordert weitere Informationen: „Die Laufzeit der Mietverträge wäre noch zu recherchieren. Die Kosten fallen für alle Folgejahre an“ und fügt an: „Ob hier jemals die von der SPD immer grossspurig gepriesene Mietpreisbremse greift?“
Während man in der Ortenau angibt, für die 50 Einrichtungen nur insgesamt 66.944 Euro für Sicherheitsdienste im Rahmen der vorläufigen Unterbringung gehabt zu haben, beliefen sich die Kosten für die 18 Flüchtlingsstandorte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Jahr 2015 insgesamt rund eine halbe Million Euro, während der Landkreis Waldshut diese Kosten erst gar nicht separat ausweisen kann.
Für das Jahr 2015 sind im Landkreis Waldshut für Erwerb und Renovierung sowie für Mietkosten liegenschaftsbezogene Aufwendungen in Höhe von stolzen 5.309.830 Euro entstanden.
Räpple fragt: „Warum sind die Kosten für Einrichtung, Bewirtschaftung und Pflege der Liegenschaften sind in den Millionenbeträgen für „geringwertige Vermögensgegenstände“ enhalten, sofern überhaupt nachvollziehbar und in jeder Kommune auf eine andere Art nicht vergleichbar ausgewiesen? Eine konsequentere Grenzkontrolle wäre günstiger und die Kosten der Deutschland nicht hilfreichen und wilden Migration deutlich reduzierbar, wenn der temporär zu gewährende Schutz auf den wirklich asylberechtigten Personenkreis beschränkt würde.“
Die Kosten der vorläufigen Unterbringung werden von den Kommunen und Landkreisen verausgabt. Das Land erstattet im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben, für jede aufgenommene und untergebrachte Person, einmalig eine Pauschale in Höhe von 13.972 Euro. Gegenstand der Pauschalen sind die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), für die Flüchtlingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.