Gebetsraum im Landtag für 215.000 Euro – „Raum der Stille“ im Landtag ist Steuergeldverschwendung

Im Landtag traf sich am Vormittag das mit 25 Teilnehmern breitest zusammengestellte Gremium zur Ausgestaltung eines „Raums der Stille“.

Der Ortenauer AfD-Abgeordnete Stefan Räpple kommentierte nach der Gremiensitzung: „Dieser, für ein Parlament nicht notwendige Raum, soll den Steuerzahler unerklärbare 215.000 Euro kosten! Dabei steht der Raum bereits im Rohbau fertig zur Verfügung. Es geht also lediglich um die Kosten für den Innenausbau eines einzigen Zimmers. Von diesem Geld könnte ein Bürger fast schon ein ganzes Einfamilienhaus mit doppelter Quadratmeterzahl bauen.“

Im Zuge des Landtagsumbaus blieb ein Raum mit 60 qm „übrig“. Man kam auf die Idee einen interkonfessionellen Gebetsraum für die Abgeordneten zu schaffen. Das Präsidium des Landtags hat dies so beschlossen. Eine Maßgabe war, „bei der künstlerischen Ausgestaltung alle Himmelsrichtungen“ zu berücksichtigen.

Eine Vielzahl von Künstlern wurden um Vorschläge gebeten. Von den 15 Ideen in der engeren Wahl kamen nun drei in die Endausscheidung. Eine Künstlerin zog ihren Entwurf zurück.

Bei seiner Vorstellung in dem grossen Gremium stellte sich Räpple vor und sagte: „Ich bin als Vertreter des Volkes hier. Ich halte dieses Projekt für eine eklatante Steuergeldverschwendung. Sollte es so sein, dass dieser Raum wirklich realisiert wird, werde ich die Steuerzahler darüber informieren“.

„Wäre es das private Geld der Politiker, hätten sie diesen Raum nie eingerichtet“ entrüstet sich Räpple und fügte an: „Ich verurteile diese skandalöse Steuergeldverschwendung, insbesondere die Bezahlung der horrenden Honorare von 35.000 Euro für den künstlerischen Entwurf.“

Eine Künstlerin hat sogar einen Kompass im Boden berücksichtigt, damit klar ersichtlich die Richtung nach Mekka abgelesen werden kann. Wenn man die grundgesetzliche Trennung von Staat und Kirche berücksichtigen würde, wäre dieser nicht öffentlich zugängliche Raum ein Ding der Entbehrlichkeit. Diverse Kirchen und die nächste Moschee sind in unmittelbarer Nähe des Landtages vorhanden.

Das Parlament ist ein Platz der Debatte und des Streitgespräches und nicht des Gebets oder der Wellness. Jede Fraktion hat bereits heute einen Rückzugsraum, der zum kurzzeitigen Krafttanken dient. Es bedarf nicht eines weiteren Raumes. Schon gar nicht für 215.000 Euro der hart erarbeiteten Steuergelder.

Deutschland ist kein Rechtsstaat!

Stefan Räpple, der Ortenauer AfD-Landtagsabgeordnete, hatte im Frühjahr zwei Klagen gegen die Erhöhung der Kostenpauschalen für Abgeordnete beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Einmal als normaler Bürger, und ein weiteres Mal in seiner Funktion als Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. Beide wurden als „unzulässig“ abgewiesen.

Räpple kommentiert diese Entscheidung so: „Da nahezu alle Verfassungsbeschwerden von normalen Bürgern ohne Begründung abgewiesen werden, eignete sich meine mehr als berechtigte Verfassungsklage dazu, endgültig zu beweisen, dass Abgeordnete als Organe der Verfassung in unserem Verwaltungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland ebenfalls keine Rechte haben.“

Klagen ohne Begründung als „unzulässig“ abgewiesen

Räpples Anwälte machten im Schriftsatz eklatante Formfehler in der Gesetzgebung geltend und bemängelten die öffentliche Transparenz im Gesetzgebungsverfahren. Räpple erfuhr großen Zuspruch aus der Bevölkerung, dem „Schein-Souverän“, und aus den unterschiedlichsten politischen Strömungen. Medial fand das Thema großes Echo mit Bezug auf die „Selbstbedienung der Parteien im Parlament“.

Die Verfassungsrichter lehnten die Klage ohne Begründung zur Sache ab. Zuerst wurde am 3. Mai 2017 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Bürgers Stefan Räpple als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschluss in der Hauptsache, der Organklage, erfolgte nun am 26. September 2017, zwei Tage nach der Bundestagswahl. Das Fazit der beiden Beschlüsse bedeute, so Räpple, dass „der Bürger kein Recht hat, gegen die Selbstbereicherung der Abgeordneten zu klagen, und nicht einmal einem Abgeordneten wird dieses Recht zugestanden“. Das System schotte sich ab – das sei öffentliche Veruntreuung von Steuermitteln. Dass die Entscheidung erst nach der Wahl getroffen wurde, habe mehr als nur ein „Gschmäckle“. 

Gesetzesänderungen zur Erleichterung von Volksabstimmungen nötig

Räpple vermutet, dass es sich einzig um eine politische Entscheidung, eine Verbeugung gegenüber dem Landtag handelt. Die Richter am Verfassungsgerichtshof in Stuttgart würden, wenn sie denn auch weiterhin Verfassungsrichter bleiben wollen, bestimmt nicht gegen die Landtagsabgeordneten oder gegen die Regierung entscheiden, von der sie eingesetzt wurden. Räpple: „Ich sehe in diesem ‚Gesinnungsbeschluss‘ im Hinblick auf die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land ein eklatantes Problem und fordere die tatsächliche Einführung der Gewaltenteilung.“ Richter sollten seiner Meinung nach künftig per Akzeptanzwahlverfahren direkt vom Volk gewählt werden.

„Außerdem“, so der Abgeordnete weiter, „brauchen wir Volksabstimmungsquoren, die auch realistisch und erfüllbar sind, damit es überhaupt erst Volksabstimmungen geben kann.“ Die hohen Hürden, die nach der aktuellen Gesetzeslage Volksabstimmungen entgegenstehen, „zeigen den Bürgern glasklar, dass die verfassten demokratischen Grundsätze nicht eingehalten werden und das Verfassungsgericht diesen Zustand nicht ändern will, kann oder darf“.

 

„Untersuchungsausschuss Linksextremismus“ abgelehnt. Betrug am Wähler!

Die AfD-Fraktion hat in der heutigen 38. Plenarsitzung im Landtag erneut den Antrag für den schon lange geforderten „Untersuchungsausschuss Linksextremismus“ gestellt!

Gerade nach den linksextremistischen Ausschreitungen in Hamburg hoffte man in der AfD, dass die CDU mit ihrer Zustimmung ein Zeichen für innere Sicherheit und Wahrung des inneren Friedens im Land setzt.

Weit gefehlt: Innenminister Strobl und seine Konsorten entschieden sich in namentlicher Abstimmung, wie auch die Fraktionen der Grünen, der SPD und der FDP dafür, die immer wieder von linksterroristisch agierenden Gruppen verursachten sozialen Unruhen, Sachbeschädigungen und Plünderungen zu ignorieren!

Besonders pikant: Gerade die FDP könnte als zweite Fraktion diesen Antrag mittragen und somit diesen Ausschuss zur Klärung eines angeblich „aufgebauschten Problems“ linker Straftaten ermöglichen. Aber trotz mehrfacher Lippenbekenntnisse und entgegen ihren eigenen Parteizielen stimmten auch die FDP-Volksvertreter in der namentlichen Abstimmung komplett mit „Nein“!

Wie vor einem halben Jahr, bei der ersten Ablehnung des „Untersuchungsausschuss Linksextremismus“, fällt mir dazu nur ein Wort ein: Volksverräter!

G20 – „Welcome to Hell“ – eine Spur der Verwüstung zieht sich durch Hamburg.

Der Kehler Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg, Stefan Räpple, äussert sich entsetzt zu den Vorgängen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg: „Das hat mit freier Meinungsäusserung und dem Versammlungsrecht nichts mehr zu tun. Das ist blanker, linker Terror. Hass auf Deutschland, Hass auf die Demokratie und blinde Zerstörungswut. Die von den Medien verharmlosend genannten „Aktivisten“ führen Krieg gegen Deutschland, gegen uns Bürger, gegen die staatliche Ordnung. Angeführt von der so genannten „Antifa“ und der sie unterstützenden Parteien – allen voran die SPD, die Grünen und die Linke. Das darf nicht ohne Folgen bleiben.“ Der Verfassungsschutz, wenn er denn eine politisch unabhängige Behörde wäre, müsste diese Gruppierungen und deren Finanzierung konsequent unter die Lupe nehmen, wie er es selbst schon im Frühjahr gefordert hatte. Continue reading G20 – „Welcome to Hell“ – eine Spur der Verwüstung zieht sich durch Hamburg.

Regierungskoalition im Landtag ohne jegliche Schamgrenze

 400.000 Euro teuere Kommission für Gutachten über Luxuspension der Landtagsabgeordneten

Den Kehler Abgeordneten Stefan Räpple bringt das in Rage: „Ein durchschnittlicher Steuerzahler, egal ob Angestellter oder Arbeiter, muss sich dafür mehrere Jahre mit echter Arbeit schinden! Hier wird eindeutig Steuergeld für ein völlig überflüssiges Gutachten verschleudert. Der erneute Wechsel der Altersvorsorgeregelung ist gegenüber dem Bürger eine Unverschämtheit derjenigen, die dafür gestimmt haben. Frau Aras hat sich da sehr schnell an den Stil der Geldverschwendung der Regierungskoalition angepasst und überversorgt mit vollen Händen einen so oder so schon aus der Staatskasse lebenslang mit höchsten Pensionszahlungen alimentierten Ex-Verfassungsrichter.“

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Millionenausgaben für südbadische Flüchtlingsheime nicht transparent

Der Kehler Abgeordnete Stefan Räpple (AfD) erhielt vergangene Woche Antwort auf seine Kleine Anfrage vom 10. April 2017. Er hatte die Landesregierung um Auskunft über die Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Ortenaukreis sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut ersucht.
Die detaillierte Aufstellung der Flüchtlingsunterkünfte für die genannten Kreise umfasst insgesamt 88 Einrichtungen an 55 Standorten.
Alleine die 50 Flüchtlingsheime in der Ortenau verfügten zum Jahresende 2015 über eine Kapazität von 4.513 Flüchtlingen und waren mit 3.527 Personen belegt. Der Höchststand wurde im Mai 2016 mit der Kapazität von 5.771 Plätzen erreicht. Beherbergt waren da knapp 4.000 Menschen. Räpple resümiert: „Im Schnitt werden 30% Überkapazitäten vorgehalten – auch das kostet immer das Geld des Bürgers, des Steuerzahlers im Land.“
In den 18 Unterbringungsmöglichkeiten des Landkreises Waldshut waren 1534 Flüchtlinge untergebracht. In Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald waren es bei eine Kapazität von knapp 2.000 Betten 1.703 Personen. Auch dort stiegen die Zahlen im Laufe des Jahres 2016 – bei auf über 2.700 Plätze aufgestockten Kapazitäten – auf bis zu 2.251 zu uns gekommene Menschen an.

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MdL Räpple klagt vor dem Verfassungsgericht gegen Selbstbereicherung der Abgeordneten im Landtag

Im Februar 2017 haben sich die Abgeordneten der Grünen, CDU, SPD und FDP im Landtag von Baden-Württemberg im Schweinsgalopp die steuerfreien „Kostenpauschalen“ für jeden Abgeordneten von monatlich 1.548 Euro auf 2.160 Euro erhöht. Auch das individuelle Mitarbeiterbudget wurde von 5.409 auf 10.438 Euro monatlich annähernd verdoppelt.

Zu diesem Zeitpunkt stand die Wahl zum Bundespräsidenten im Mittelpunkt des medialen Interesses. So musste man nicht mit grossem öffentlichen Aufsehen rechnen, wenn man sich gerade wieder einmal selbst bereichert.

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Die Verfassung muss vor dem Verfassungsschutz geschützt werden

Der Kehler AfD-Abgeordnete Stefan Räpple nimmt gewöhnlich kein Blatt vor den Mund: „Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung, wie der Zitronenfalter Zitronen faltet.“

Der aktuelle Anlass seiner gerade in Facebook verbreiteten Kritik am Verfassungsschutz ist die nun bekannt gewordene Überwachung des bayerischen AfD-Sprechers Petr Bystron. Dieser hat Sympathien für die Identitäre Bewegung (ID) bekundet. Räpple beklagt, dass die IB pauschal als „rechts“ diffamiert und seit geraumer Zeit überwacht wird. Verfassungsfeindlich handelt für ihn der so genannte „Verfassungsschutz“, da er die IB bespitzelt, obwohl diese ausschliesslich friedlich und gewaltlos den „Erhalt der kulturellen Identität“ in Deutschland fordert.

Petr Bystron wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt und als unbescholtener Bürger offiziell bespitzelt, allein nur deshalb, weil er mit dieser harmlosen Bewegung sympathisiert. Er ist nicht einmal Mitglied. Räpple fragt dazu eindringlich: „Wer schützt die Verfassung und die Grundrechte der Bürger vor dem Verfassungsschutz?“

Die Islamisierung Deutschlands findet statt!

Die Islamisierung Deutschlands findet statt!Die Altparteien wollen flächendeckenden Islamunterricht an Schulen in Baden-Württemberg.

Die Islamisierung der Gesellschaft ist nicht nur im täglichen Stadtbild immer stärker zu erkennen. Nun hat die institutionelle Verbreitung dieser mittelalterlichen Ideologie auch im Bildungssystem an Fahrt aufgenommen.

Der Islam kennt keine Demokratie. Der Islam kennt keine Trennung von Staat und Kirche und hat außer ein paar Splittergruppen, wie etwa den Aleviten, keinerlei aufklärerische Strömungen.

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Stefan Räpple und die AfD-Fraktion sind gegen die Maut

Stefan Räpple und die AfD-Fraktion sind gegen die MautAuf Antrag der AfD-Fraktion debattierte der Landtag in Stuttgart heute die geplante PKW-Maut. Die Fragestellung der grössten Oppositonspartei „Wie steht Baden-Württemberg zur geplanten Einführung der Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen?“ führte zu klaren Aussagen.

Der AfD-Fraktion stellt sich die Frage, ob die die PKW-Maut nur deshalb für alle gemacht wird, weil man keine Ausländer diskriminieren will? Es wäre nicht das erste Mal, dass sinnfreie Antidiskriminierungspolitik auf dem Rücken der überbelasteten Steuerzahler umgesetzt werden soll.

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