Selbstbedienung im Stuttgarter Landtag – Abgeordnete greifen tief in die Landeskasse“

AfD-Abgeordneter Räpple fordert Reduzierung der Abgeordnetenversorgung

Die im Landtag zur Abstimmung anstehenden Erhöhungen, Verdoppelungen und Mehrausgaben von Abgeordneten-Pauschalen, Kostenerstattungen und der Atersversorgung, füllen nur die Taschen der Abgeordneten. Dagegen spricht sich der Kehler AfD-Rebell Stefan Räpple im Sinne der sparsamen Mittelverwendung im Landeshaushalt aus. Er will Kürzungen der Selbstversorgung der Mandatsträger.

Im Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP (Drucksache 16/1582) steht: „Die Erhöhung der Kostenpauschale führt auf der Basis der aktuellen Zahl der Mitglieder des Landtags zu zusätzlichen Kosten von 1.050.192 Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Entschädigung für die Beschäftigung von Mitarbeitern führt zu zusätzlichen Kosten, die davon abhängen, inwieweit die Kostenerstattung in Anspruch genommen wird. Ausgehend vom Höchsterstattungsbetrag ergeben sich maximale Zusatzkosten von ca. 10,9 Mio. Euro pro Jahr“.

Wie Räpple, lehnt die AfD-Fraktion die Verdoppelung des Abgeordnetenbudgets für Mitarbeiter konsequent ab. Die Mitarbeiterpauschale wird von bisher 5500 € auf 11.000€ pro Monat verdoppelt. Über die Mitarbeiterentschädigung von 11.000 Euro können die Abgeordneten frei verfügen. Dem Missbrauch wird hier Tür und Tor geöffnet. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob mit diesen Geldern nicht sogar indirekt Vetternwirtschaft betrieben wird. Räpple selbst erklärte, er habe noch nicht einmal die bisherigen 5.500 Euro des Mitarbeiterbudgets zur Gänze ausgeschöpft und überlege, wie er diese nun völlig unnötig um 100% erhöhte Pauschale, wieder an den Steuerzahler zurückführen könnte.

Die ebenfalls zur Abstimmung anstehende Absicht der Grün-Schwarzen Regierung, natürlich mit Unterstützung der Sozialdemokraten (gemeinsamer Gesetzentwurf in Drucksache 16/1583) zur staatlichen Altersversorgung zurück zu kehren, ist nur noch ein weiterer Baustein des unverantwortlichen Umgangs mit den Steuergeldern der Bürger Baden-Württembergs. „Die Wiedereinführung der staatlichen Altersversorgung führt in der Zukunft zu Mehrkosten, die von der Zahl der Abgeordneten und der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Landtag abhängen und daher im Voraus überhaupt nicht bezifferbar sind.“

Räpple spricht von einer ungeheuerlichen Selbstbedienungsmentalität und gravierenden Steuerverschwendung durch die vom Volk gewählten Vertreter. Bisher erhielten die Abgeordneten einen Betrag von 1.679 Euro (den Höchstsatz der gesetzlichen Rentenversicherung) als Zuschuss zur ihrer privaten Altersvorsorge. In Zeiten des Nullzins-Niveaus kam es hier nun zu Sorgenfalten bei den bereits jetzt überversorgten Mitgliedern des Landtags. Man will wieder vom Staat, also dem Volk, bis zum Lebensende aus der Staatskasse bezahlt werden. Das Vorgehen der Systemparteien erinnert an einen Selbstbedienungsladen, während man den Bürgern im Land ständig weis machen will, dass für deren berechtigten Wünsche keine Mittel zur Verfügung stünden.

Dem Steuerzahler ist nach Auffassung Räpples und der Fraktion der AfD eine Verdoppelung der Mitarbeiterpauschale bei gleichzeitiger Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung und einer Rückkehr zur staatlichen Altersversorgung nicht zu vermitteln. Die Bevölkerung bekommt für diese sich von den Volksvertretern selbst zugeschanzte Überversorgung langfristig die Quittung. Sie und ihre Nachkommen müssen mit höheren Steuern und Abgaben die Rechnung dafür bezahlen. Oder, die Regierung kürzt im Gegenzug – und ebefalls wieder zu Lasten der Bürger – weitere Haushaltsposten. Sparen, sparen, sparen – nur niemals bei sich selbst! So denkt die Mehrheit der im Parlament vertretenen Politiker.

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