Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt der Prozentsatz für Asylberechtigte nach GG Art. 16a bei lediglich 1%. Die hinzukommenden 38 % Bleibeberechtigten sind aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention oder anderen gesetzlichen Abschiebeverboten angenommen worden. Demnach sind 61% aller Asylbewerber nicht berechtigt nach Deutschland einzuwandern und müssten demnach in die Herkunftsländer zurückgeführt werden. Warum werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten? Warum wird die große Mehrheit der illegalen Einwanderer kollektiv „Flüchtlinge“ genannt? Mut zur Wahrheit !