31 thoughts on “Volksbegehren gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien

    1. Wir haben dazu keinen Termin gesetzt. Die Unterschriftenaktion hat gerade erst angefangen und wird sicher bis zum Jahresende, ggf. darüber hinaus laufen.

      1. @G: sind sie ein Mitarbeier/ *in aus dem Büro von Herren Räpple?

        Ich hatte mir nämlich diese Frage auch schon gestellt ! es wäre m.M. nach auch durchaus sinnvoll einen Zeitpunkt (bspw. 31. Dezember) zu bennenen.
        Denn dann kommt villeicht etwas mehr Zug in die Sache. mehr als bei einer „open End“ Unterschriftensammlung.

        Viel Erfolg!

    2. Ich lass mich nicht gerne verarschen. Und verarscht fühle ich mich für die von Panorama inszenierte Rettungsaktion von Seenotflüchtlingen. Ich bin Rentnerin und mit einem Teil meiner Rente muß ich solche teuren Falschmeldungen mitfinanzieren. Ich verwahren mich dagegen und wehre mich gegen weiter Zahlungen von GEZ Gebühren.

    3. Ich bin gegen einen zwangsfinanzieren oeffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist schon seit vielen Jahren nicht mehr ausgewogen.

    4. Für mich die entscheidende Frage: Welche anderen Politikerinnen / Politiker der AfD stehen noch hinter diesem Volksbegehren? Hr. Räpple ist (war?) umstritten in seiner eigenen Fraktion. Wenn nicht viele dahinterstehen hat es keine Chance und ist nur PR- Gag des Hr. Räpple. Nichtsdestotrotz ist die Abschaffung der GEZ- Zwangsgebühren eminent wichtig und es würde mich freuen, wenn die ganze AfD dahinterstehen würde und würde dann natürlich auch unterschreiben.

      1. Guter Kommentar! Diese Initiative zur Abschaffung der GEZ befürwortete ich sehr! Aber, wie hier ja schon richtig gesagt wurde: es wäre sehr schön, wenn die gesamte AfD Baden-Württemberg geschlossen dahinter stehen und die Kampagne unterstützen und vorantreiben würde!

  1. Sehr geehrter Herr Räpple, zu Ihrem initiierten Vorksbegehren wünsche ich Ihnen und Ihren MitstreiterInnen viel Erfolg. Dem ZDF habe ich vor einiger Zeit geschrieben und darum gebeten, mir zu schreiben, wieviel Gage bzw. Gehalt Markus Lanz und Maybritt Illener für ihre Sendungen bekommen. – Darüber, antworteten sie, geben sie keine Auskünfte!!!! Da alle BürgerInnen diese, zum größten Teil regimetreuen „Anstalten“, mit Zwangsgebühren finanzieren MÜSSEN, haben meines Erachtens auch alle BürgerInnen das Recht zu wissen, was mit ihrem Geld gemacht wird; also schonungslose Offenlegung der Gehälter, Gagen, Rechte an u.a. Sportveranstaltungen und sonstige Ausgaben. – Bitte behalten Sie auch diesen Blickwinkel im Auge. Ich bin davon überzeugt, dass wenn die „Anstalten“ alles offenlegen müssten, die BürgerInnen aus dem Staunen nicht mehr rauskämen, da die Gehälter und Gagen zum Teil ein Vielfaches des Normalverdieners ausmachen. Alles Gute und herzliche Grüße aus Berlin Michael Huber

  2. Angriff auf die Würde des Menschen

    Der Gesetzgeber hätte anders schreiben können. Er schrieb aber folgendes:

    Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

    Der Gesetzgeber hätte folgendes schreiben können. Er schrieb aber so nicht:

    Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden auslandsfinanziert.
    eigenfinanziert.
    finanziert.
    fundiert.
    privat finanziert.
    selbstfinanziert.
    staatlich gefördert.
    steuerfinanziert.
    teilweise finanziert.
    werbefinanziert.

    Warum schrieb der Gesetzgeber „gewährleistet“ anstatt „finanziert“, bez. -Freiheit?

    Ein Missbrauch der Semantik bietet sich an.

  3. Kann ich die Unterschriften Liste auch an anderer Stelle herunterladen da es auf Facebook leider nicht mehr möglich ist.

  4. Es ist ein großangelegter Mißbrauch der Öffentlich-Rechtlichen, unter dem Vorwand der Information Manipulation zu betreiben. Das als „Information“ Deklarierte wird subtil mit Kommentaren versehen, daß die Hörer/Zuschauer zwischen Information und Meinungswiedergabe nicht mehr unterscheiden können.

  5. Was ich in der Begründung des Gesetzesentwurfs leider schmerzlich vermisse ist die Feststellung, dass die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen ein offensichtliches Kapitalverbrechen ist, dessen Begehung nur den desolaten Zustand der vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk so hoch gelobten „Justiz“ widerspiegelt. Es ist Verfassungshochverrat, hier: Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen (Art. 20 Abs. 2+3 GG) durch Drohung mit Gewalt, wenn aus einem Staatsvertrag in die Sphäre des Bürgers vollstreckt wird. Staatsverträge sind keine Gesetze. Selbst Rechtsverordnungen sind in Inhalt und Ausmaß beschränkt auf das formelle Gesetz, welches zum Erlass der Rechtsverordnung erst ermächtigt, und Staatsverträge sind KEINE Rechtsverordnungen. Rechtsverordnungen müssen das Ermächtigungsgesetz, auf das sie sich stützen, BENENNEN, das gebietet Art. 80 GG, also eine Einzelnorm mit Verfassungsrang! Worauf stützt sich denn ein Rundfunkbeitragsstaatsvertrag? Auf nichts!

    Die Regierung gegenüber dem Bürger überhaupt keine Weisungsbefugnis, keine Befehlsgewalt. Die Regierung und alle ihre mittelbar und unmittelbar Untergebenen haben uns nichts zu sagen, ganz im Gegenteil. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zitiert Art. 1 Abs. 1 GG immer vorsätzlich unvollständig. Es fehlt immer der zweite Satz: „Sie [die Würde des Menschen] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Aufgrund der Beschränkung der Geltung einer Rechtsverordnung auf Inhalt, Zweck und Ausmaß des Ermächtigungsgesetzes sowie aufgrund der unmittelbaren Verpflichtung aller Staatsgewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) gemäß Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz HABEN SELBST RECHTSVERORDNUNGEN KEINE BINDUNGSWIRKUNG FÜR DEN BÜRGER, DENN DER BÜRGER IST MIT DEM AUSFÜHREN VON GESETZEN NICHT BEAUFTRAGT. DAS IST DIE AUFGABE DER EXEKUTIVE. RECHTSVERORDNUNGEN GELTEN NUR FÜR DIE AUSFÜHRENDE GEWALT. UND RECHTSVERORDNUNGEN SIND WENIGSTENS NOCH IN UNSERER VERFASSUNG NORMIERT – STAATSVERTRÄGE SIND DIES NICHT!
    Staatsverträge sind aber noch nicht einmal Rechtsverordnungen, Art. 80 GG ist nicht anwendbar. Insbesondere gibt es keinen beschränkenden Rahmen für Staatsverträge, wie es sie für Rechtsverordnungen gibt:
    „Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden.“ (Art. 80(1) Satz 2 GG, https://dejure.org/gesetze/GG/80.html)

    Der Begriff Ermächtigungsgesetz wurde übrigens durch den Beginn der NS-Dikatur berüchtigt: dort wurde fast die gesamte Gesetzgebung durch die „Regierung“ (also die Diktatur) – und nicht durch das Parlament! – praktiziert. Mit den bekannten Folgen. In der gesamten NS-Dikatur wurde nur eine kleine Zahl an Gesetzen durch das Parlament erlassen. Der ganze restliche Dreck von Pseudogesetzen erging durch die „Regierung“, also Adolf Hitler und seine Schergen. Diesen Zustand haben wir heute fast wieder erreicht. Und erneut zeigt sich, das faschistische Regime, also mittlerweile fast die gesamte deutsche Staatsverwaltung, keinerlei selbst korrigierende Kraft aufbringen:

    Die Einschränkung der Vertragsfreiheit des Ministerpräsidenten (Art. 50 Landesverfassung BW, https://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm ), welche eine Zustimmung des Landtags zu Staatsverträgen fordert, wird durch die Gerichte verfassungsfeindlich um-interpretiert in eine Ermächtigung zum Erlass von Gesetzen durch die Regierung – das gab es zuletzt im Dritten Reich! Exekutive ist nicht Legislative! Insbesondere ist die Zustimmung des Landtags gemäß Art. 50 Landesverfassung BW eine reine Formsache und nicht, wie vom öffentlichen Rundfunk und von den durch ihn kontrollierten Gerichten ständig behauptet, die Erhebung von Regierungshandeln (Staatsvertrag) in Gesetzeserlass. Einem Staatsvertrag mangelt es nicht nur an (formell-)gesetzlichen Grenzen, sondern auch an jeder Form von Parlarie, d.h. die offene, transparente und vom Bürger nachvollziehbare Diskussion der beabsichtigten Regelungen durch die Abgeordneten. Die Parlarie im allgemeinen und die Bearbeitung und Diskussion der Einzelnormen eines Gesetzes in Fachausschüssen des Parlaments im Speziellen ist die Kernaufgabe des Gesetzgebers. Diese Transparenzpflicht ist ein unmittelbares Ergebnis der nur indirekten Ausübung des Staatsgewalt durch „besondere Organge […]“ (Art. 20(3) GG) anstatt durch das Volk selbst. Das gilt für den Erlass von Gesetzen genauso wie die Wahl von Verfassungsorganen durch das Parlament. Auch diese muss transparent sein.

    Die Wahl der Bundesverfassungsrichter war bis 2015 intransparent – sie hat stattgefunden durch ein kleines Wahlgremium, das im Geheimen getagt hat. Dass jeder gremiengewählten Verfassungsrichter befangen ist, wenn er über Rechtsmarterie urteilen soll, dessen Missachtung erst seine eigene verfassungswidrige Ernennung ermöglicht hat, liegt auf der Hand. Diese Rechtsmarterie ist Art. 20(2) GG, also Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Art. 20 GG). Sie ist vor jeder Änderung geschützt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Eine Uminterpretation durch (Verfassungs-)Richter ist nicht erlaubt: „Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt“ (Art. 79 Abs. 1 GG). Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Spott-und-Häme-Urteil vom Juli 2018 sinngemäß feststellt, der Bürger müsse lediglich wissen, wo er seine Befehle abholen kann (nämlich in den Gesetzesblättern), lässt unmissverständlich darauf schließen, in welch desolatem Zustand das Rechtsverständnis im gesamten Staatsapparat ist. Übrigens sind auch blanke Willkürakte der gesamten Verwaltung und die völlige Loslösung der vollziehenden Gewalt – insbes. auch der Polizei – vom Gesetz gem. Art. 20(3) GG heute die Regel und nicht die Ausnahme. Erblindete Demonstranten und politische Dissidenten in Dunkelhaf sprechen Bände. Die dröhnende Stille der ach-so-objektiven Massenmedien, der Lücken- und Lügenpresse, über den gravierenden Anstieg der Ausländerkriminalität, an deren Speerspitze der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner permanenten Hetze und Dämonisierung der einzig wählbaren Alternative, der AfD steht, will niemand wahrnehmen. Wer darüber spricht, ist Nazi, Rassist, Klimaschänder, Echsenmensch. Wer sagt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit 30 Jahren obsolet ist und heute eine verfassungsfeindliche Organisation ist, die die öffentliche Ordnung außer Kraft gesetzt hat, der wird zum Reichsbürger denunziert. Und wer es wagt, festzustellen, dass die Umweltverschmutzung durch Menschen gemacht wird und wir demzufolge durch Geburtenkontrolle einfach weniger Menschen werden sollten, anstatt uns jährlich frische Afrikaner zu importieren … uff, der ist Adolf Hitler persönlich und muss mit Art. 18 GG erschlagen werden.

    Und es ist ausgerechnet ausschließliches Richterrecht, allen voran die Rechtsbeugung des BVerfG, die uns erzählt, wir bräuchten unbedingt ein staatliches Zwangsfernsehen, natürlich staatsfern. Und der Staat sorgt dafür, dass es so staatsfern bleibt wie die deutschen Richter. Achja? Rundfunkanstalten – übrigens auch Landesmedienanstalten – unterliegen keiner Fachaufsicht und haben keine gewählten Volksvertreter, so wie es eine Gebietskörperschaft wie Stuttgart z.B. durch seinen Bürgermeister hat. Damit üben die Rundfunkanstalten Staatsgewalt aus, die nicht vom Volke ausgeht. Art. 20(2) GG ist gebrochen, die Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG) missachtet! Wie das geht, steht im vorherigen Abatz.
    Und da nicht nur das Gerichtsverfassungsgesetz, sondern auch das Strafgesetzbuch vor-konstitutionelles Recht sind (das ist ein Euphemismus für „Gesetze aus dem Dritten Reich“), gibt es natürlich keinerlei Strafgesetze, die Verstöße gegen das Grundgesetz durch Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Parlamentarier, Verwaltungsangestellte, … sanktionieren. Sanktionen gibt es nur für den Bürger.

    Beim RbStV hat es keinerlei Parlarie gegeben, denn es ist ein Staatsvertrag und weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Die Zustimmung von Regierung und Parlament zum RbStV ist eine Formsache – nichts weiter. Der RbStV gilt für die Vertragspartner. Bundesrecht gebietet, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zulasten Dritter nur dann wirksam wird, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Die Zustimmung zum RbStV kann indirekt durch Anerkennung der Schickschuld (Bezahlen) oder direkt durch Anmeldung der Wohnung erfolgen (§8 RbStV). Erst dann hat eine Landesrundfunkanstalt ein Rechtsverhältnis mit dem nun belasteten Bürger. Begriffe wie „Transformation in Landesrecht“, „konstituierende Wirkung des [Zustimmungs-]Gesetzes“ sind Kunstwörter und Erfindungen von befangenen, abhängigen Gerichten, die Angst um ihre Beförderung haben oder uns, den vom Staat geschändeten Bürgern, ganz unverhohlen ins Gesicht lachen: wer nicht Zahlt ist Reichsbürger!

    Es ist also unabdingbar, dass die AfD sich auch stark macht für einen unabhängigen Richterrat als echte, dritte und unabhängige Staatsgewalt sowie absolut drakonische Strafen für alle Richter, die einen Staatsvertrag gegen einen Bürger so verwenden, als sei er ein Gesetz. Bisher ist die gesamte Justiz nur ein Ausfluss des Justizministeriums, d.h. der Exekutive. Nur so kann es passieren, dass die Amtsgerichte sich anmaßen, öffentlich-rechtliche Forderungen zu vollstrecken, obwohl sie dafür gem. §13 GVG nicht einmal zuständig sind. Das ist Rechtsbeugung, Verfassungshochverrat, Gewalteneinheitstyrannei, Faschismus. Dagegen müssen wir kämpfen. Denn sonst stirbt in einigen Jahrzehnten der letzte Deutsche auf dieser Welt als einsamer und verarmter Organcontainer vor seinem Zwangsfernseher.

    Die Geschichte wiederholt sich nicht gleichzeitig in Form und Inhalt. Was der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute für die BRD ist, das war die NSDAP für das Dritte Reich. Damals waren es die Juden, heute ist es eben die AfD. Der Faschismus braucht Feindbilder. Die Probleme der Umverteilung und der innerstaatlichen Verrottung kann man nicht verstecken, also müssen die Bürger wegschauen auf das neue Feindbild. Wenn der Verwesungsgestank der deutschen Rechtsordnung an allen Stellen der öffentlichen Gewalt so ekelhaft intensiv ist, dass man nur noch kotzen kann, dann muss man den Bürger in seine Wohnung zwingen, ihn an den Sessel binden, ihn davon abhalten, mit seiner Familie zu sprechen, seine Gedanken auf den Fernseher zwingen. Die kleinen Mädchen schauen gefälligst den KiFiKa im Kinderzimmer und nicht unter der Obhut der Eltern, um sich auf-oktruieren zu lassen, dass man sich braunhäutigen, älteren Jungen abgeben sollte. Die Geschichte wiederholt sich nicht gleichzeitig in Form und Inhalt.

    Sehr geehrter Herr Räpple, liebe AfD: ich begrüße Ihren Einsatz, aber er geht noch lange nicht weit genug. Die Opfer der Zwangsvollstreckungen müssen vollständig rehabilitiert werden, jeder geraubte Cent muss zurückgezahlt werden, die Opfer müssen Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten, die Täter müssen verarmen indem man ihnen den durch Raub ergatterten Wohlstand nimmt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in seiner aktuellen Form vollkommen aufgelöst werden, die verfassungsfeindlichen Zwangsvollstreckungen von – offensichtlich nicht titulierten – Beitragsforderungen müssen drakonisch bestraft werden. Wir brauchen endlich eine funktionierende Justiz, effektiven (Grund-)Rechtsschutz und endlich wieder Meinungsfreiheit.

    NIEMALS WIEDER FASCHISMUS!

  6. Ich möchte keine Regimtreues Fernsehen bezahlen.Das Programm und diese Labersendungen sind unerträglich. Hetze schlimmer wie zu DDR Zeiten = Gehirnwäsche.Lanz Illner Maischberger und wie sie alle heißen sollten nicht von unseren Geld bezahlt werden. Ansonsten kommen nur Wiederholungen oder Filme mit und über Ausländer damit uns die Mikration schmackhaft gemacht werden soll. Wirkliche Probleme und Kriminalität durch Migranten wird nicht zum Thema gemacht. Dafür aber die von unseren . Das läuft im Fernsehen hoch und runter. Ich schaue fast kein Fernsehen mehr. Weil es nur zum kotzen ist. Aber Klima hier Klima da. Man hat den Eindruck das die alle schon ganz keank sind. Und dabei geht es nur um die nächste Zahlung. Wenn dann sollten nur die zahlen die diesen Mist sehen wollen. Und dann ihre übertriebenen Rateshows . Die gehen reinem auch auf die Nerven.

  7. Ich bin es leid, dafür bezahlen zu müssen, dass ich
    – angelogen werde
    – manipuliert werde
    – falsche Informationen bekomme
    – wichtige Informationen vorenthalten werden
    – ständige Wiederholungen anschauen muss
    – ewige Hitlerdokumentationen teilweise erstunken und erlogen
    – abartige, arrogante Moderatoren von meinem GEZ bezahlen muss
    – und zum krönenden Abschluss, ein Herr Böhmermann auch von meinem Geld verhalten muss.

  8. Es wäre u.U. sinnvoll wenn die Initiatoren des Volksbegehren sich mit https://rundfunk-frei.de zusammen tun. Dort wird für alle Bundesländer ein Volksbegehren mittels Sammeln von Teilnehmern organisiert.

    Der Ansprache von „S“ kann ich mich nur anschließen. Staat und Justiz haben sich mit der absurden Zwangsfinanzierung selbst demaskiert. Bürger haben das Recht zu Klagen – aber nicht das Recht das Gesetze so ausgelegt und angewendet werden wie das Gesetz es den Bürgern zusichert.

    ÖRF Anstalten demaskieren sich ebenfalls mit Ignoranz und Arroganz kritischen Bürgern gegenüber. Es gibt keine „Grundversorgung“ sondern eine Überversorgung, welche nicht einmal dem pflichten von Transparents und Objektivität nachkommt. Von fürstlichen – geradezu unverschämt hohen Gehältern (mehrfache Kanzler-Gehälter, 15-30 fache Gehälter von Normalverdienern!) der Intendanten ganz zu schweigen.

    Die Rundfunk-Anstalten verschleudern das Geld ohne Ende. Obwohl dort keine Beamte (ohne gesetzl. Rente) sind wird den Mitarbeitern und Intendanten neben der gesetzlichen Rente (!) eine geradezu fürstliche Alterspension hinter her geworfen. Für die wir Zwangszahler zechen müssen – ohne jemals an irgendeiner Entscheidung beteiligt worden zu sein.

    Die ÖRF die für sich selbst den Status „öffentlich Rechtlich“ einfordern verweigern jegliche Transparents wie es von öffentlich Rechtlichen Einrichtungen gefordert ist.

    Die Staatsferne ist nicht gegeben, da etliche Intendanten politischen Hintergrund haben bzw. Partei zugehörig sind. Etliche Rundfunkräte usw. sind ebenfalls überwiegend mit ausgemusterten Partei-Mitgliedern besetzt. Wir – „das Volk“ hat dort nichts zu melden.

  9. Es sollte jeder selbst entscheiden können was er schauen will oder nicht, ich will nicht für etwas bezahlen was ich überhaupt nicht sehen will.
    Wer die Sender sehen will soll bezahlen

  10. Ich habe deshalb schon mal die AfD-Bundestagsfraktion angeschrieben. Bisher leider keine Antwort!
    Warum ruft die AfD als Bundespartei nicht allen Mitgliedern und Wählern zu: Zahlt keine GEZ-Zwangsgebühren mehr (Gründe gibt es hunderte).
    Kündigt Eure Lastschrift / Einzugsermächtigung und zahlt keinen einzigen Cent mehr an diesen Verbrecherhaufen!
    Sicherlich würden auf einen Schlag mehrere Millionen Bürger (nicht nur AfD-Sympathisanten) zusammenkommen, die dieses Gebilde zum Einsturz bringen würden.
    Oder wollen die alle einsperren, oder wie oder was.
    Bin kein Freund von den Privaten wie RTL, aber zu einer Grundversorgung (Wetter, Bundesligaergebnisse, Rateshows etc. würde es allemal reichen.
    Jeder hierzulande kann sich aussuchen, welche Zeitschrift er liest (abonniert), welche Versicherung er abschließt etc., aber unser Fernsehen zu gucken und zu zahlen soll Pflicht sein? Wo leben wir eigentlich. Also mutige vor!

  11. Ich habe deshalb schon mal die AfD-Bundestagsfraktion angeschrieben. Bisher leider keine Antwort!
    Warum ruft die AfD als Bundespartei nicht allen Mitgliedern und Wählern zu: Zahlt keine GEZ-Zwangsgebühren mehr (Gründe gibt es hunderte).
    Kündigt Eure Lastschrift / Einzugsermächtigung und zahlt keinen einzigen Cent mehr an diesen Verbrecherhaufen!
    Sicherlich würden auf einen Schlag mehrere Millionen Bürger (nicht nur AfD-Sympathisanten) zusammenkommen, die dieses Gebilde zum Einsturz bringen würden.
    Oder wollen die alle einsperren, oder wie oder was.
    Bin kein Freund von den Privaten wie RTL, aber zu einer Grundversorgung (Wetter, Bundesligaergebnisse, Rateshows etc. würde es allemal reichen.
    Jeder hierzulande kann sich aussuchen, welche Zeitschrift er liest (abonniert), welche Versicherung er abschließt etc., aber unser Fernsehen zu gucken und zu zahlen soll Pflicht sein? Wo leben wir eigentlich. Also mutige vor!

  12. Ich möchte nun gerne mit der Unterschriftensammlung an Infoständen beginnen. Dazu wären sicherlich passende Plakate zum Aufstellen nützlich.

    Ich weiß, daß unsere Partei in der Vergangenheit Plakate mit Motiven wie „GEZ – nein danke! Rundfunkbeitrag abschaffen!“ oder „Genug abGEZockt! Wehren Sie sich!“ verwendet hat. Weiß jemand, wie ich diese Plakate in kleiner Stückzahl (idealerweise im Format DIN A1) beziehen kann?

  13. Für mich ist das eine Mafia, wie geht es an sich so horrende Gehälter zu zahlen.
    Es reicht was hier abgeht, jeder macht sich die Taschen voll wo er nur kann.

  14. Ist es nicht an sich schon reichlich pervers, daß man seine angeblichen Grundrechte mit einem Volksbegehren einfordern muß ? Ist der Klüngel zwischen Rundfunk-Politik-Justiz überhaupt noch auf irgendeine Weise aufbrechbar ? Ich habe große Zweifel.

    1. Ja, ganz richtig! Aber die GEZ-Medien (ARD, ZDF & alle dritten Programme) werden natürlich NICHT KAMPFLOS auf 8 Milliarden Zwangsgebühren verzichten!

      Niemals werden sie das tun!

      Und genau daher ist es nun an uns, darum zu kämpfen!

    2. @Ruth

      doch, er ist aufbrechbar!
      Vorausgesetzt natürlich eine sehr große Anzahl an Gebührenzahlern Begehren massiv auf!
      Es gibt etliche Initiativen in diese Richtung: diese hier von Herrn Stefan Räpple, http://www.rundfunk-frei.de oder auch http://www.hallo-meinung.de/gebuehrenaktion

      Das sind zumindest die mir bekannten Initiativen gegen die Zwangsgebühren der GEZ! Leider ist aber offenbar das allgemeine Interesse der Bevölkerung nicht all zu groß…

  15. Ist ja schon ziemlich lustig, wieviele Aktivisten sich auf das wohl publikumswirksame Thema stürzen. Hört sich ja auch toll an: Bürgerbegehren, Sammelklage etc.
    Wenn man dann sieht, wieviele den Unsinn unterschreiben, kann man nur feststellen: All zu viele scheint es nicht zu interessieren und die gewaltige Mehrheit ist zufrieden mit dem derzeitigen System! Zumal Sie ja auch keinerlei Alternativen aufzeigen, wie ein zukünftiges Modell finanziert werden könnte, das eine vom GG festgeschrieben Grundversorgung aller Bürger – also nicht nur Ihres Klientel – sichert, bezahlbar und unabhängig ist! Und journalistischen Grundsätzen folgt, von denen Sie offensichtlich ziemlich wenig verstehen.

    Übrigens: ich gehe eigentlich davon aus, dass eine Partei, die ein solches Begehren initiiert, sich VORHER! darüber informiert, ob ein solches Begehren überhaupt Rechtmässig ist? Entsprechende Ressourcen im Landtag sollten Ihnen ja zur Verfügung stehen. Oder wurden die dortigen Mitarbeiter weniger wegen ihrer Qualifikation und mehr nach der politischen Ausrichtung ausgewählt? jedenfalls wäre man beim Studium der einschlägigen Vorschriften für ein solches Begehren schnell darauf gekommen, dass ein solches nicht zulässig ist >
    „Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet kein Volksbegehren statt.“ (Art. 59 Landesverfassung BW)

    Fazit: Alles für die Altpapiertonne – aber vielleicht können Sie ja die gesammelten Daten noch anderweitig benutzen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.